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„Leben heisst für ein Lebewesen: in jedem Augenblick in der Richtung seines grössten Interesses handeln; man kann dies das Gesetz des augenblicklichen Interesses nennen.” Von diesem Satz Claparèdes ausgehend, stellt L. dem augenblicklichen, unmittelbaren Interesse das entferntere, mittelbare Interesse gegenüber; ist das erste der unmittelbare Ausdruck unseres vegetativen, organischen Lebens, so das andere eine Funktion unseres höher entwickelten psychischen Lebens. Es macht sich daher im Lauf der phylo- und der ontogenetischen Entwicklung erst allmählich neben dem Vitalinteresse geltend und bietet so einen Massstab für den Grad der erreichten Kulturhöhe. Dem entspricht es andrerseits, dass beim Auftreten seniler oder pathologischer Verfallserscheinungen das entfernte Interesse zuerst der Rückbildung unterliegt. Die Ausbildung dieses entfernten Interesses hat die Entwicklung der Fähigkeit der Hemmung und Zurückhaltung zum notwendigen Korrelat.