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Frl. v. R., Tochter eines hohen Offiziers, hat durch Schuld ihrer Mutter ihr ganzes Vermögen verloren und ist gezwungen. Stellungen als Gesellschafterin anzunehmen. Hierdurch sowie durch Malen von Bildern hat sie sich einiges Vermögen erspart. Im Alter von 52 Jahren wird sie bei einem Ladendiebstahl ertappt und gesteht aus freien Stücken, in der letzten Zeit eine Reihe von ähnlichen Diebstählen verübt zu haben. Sie hat ihr Geld in Staatspapieren angelegt und fürchtet, es durch Staatsbankrott zu verlieren. Darum will sie vorsorgen. Doch stiehlt sie ausser Schmuck auch wertlose Gegenstände, um nicht aus der Übung zu kommen; auf ihre Fertigkeit ist sie sehr stolz. Als junges Mädchen hat sie einmal Götz v. Berlichingen gesehen und sich an der Stelle begeistert, wo Götz die Kaufleute überfällt und hat sich selbst als Raubritter phantasiert. Über ihre sonstige Einstellung sind nur Todeswünsche gegen beide Eltern ersichtlich. Auch an Angstzuständen hat sie in der Jugend gelitten, besonders „Sturmangst” und Angst auf Freitreppen. Auch über schlechtes Gedächtnis klagt sie. Sie wurde in erster Instanz zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt, die in der Untersuchungshaft verbüsst waren, in zweiter Instanz auf Grund des psychiatrischen Gutachtens freigesprochen. Sie zeigt Reue und hat keinen Drang mehr, Dinge zu entwenden und ist darüber „ebenso glücklich wie ihr noch vor wenigen Wochen der Gedanke furchtbar gewesen sei, sie könne ihre „Fälligkeit” i. c. zu stehlen verlieren”. Kriminalistisch recht interessant bietet die Arbeit der psychoanalytischen Betrachtung nichts Wesentliches.
Marcus.