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Verf. nahm zu Versuchsobjekten 150 normale Volksschulkinder im Alter von 7–13 und 71 Hilfsschulkinder im Alter von 8–15 Jahren. Der Versuch, die normalen Kinder in 3 Minuten 60 Worte nennen zu lassen, hatte für ihn „unstreitig den grössten Wert” und gab ihm auch Veranlassung, sich „der Wiener Schule” (Verf. meint Freud „und seiner Schüler bei der Psychotherapie”) zu erinnern. Sie lassen den Patienten eine Reihe von Worten, wie sie ihnen gerade durch den Kopf gehen, nennen und ziehen daraus ihre Schlüsse (cf. diese Zeitschr. III. Jahrg. Heft 4/5). Bei den schwachsinnigen Kindern zeigt die vom Verf. angewandte Methode, dass ihre geistige Entwicklung im allgemeinen der des normalen folgt, „nur ist sie einmal verzögert, durchschnittlich um 2–4 Jahre, zum anderen bleibt sie viel früher stehen.” Auch ermöglicht die Methode eine Frühdiagnose der Dementia praecox. Bei beiden Kategorien von Kindern hat sie sich glänzeud bewährt und bietet anderen Intelligenzprüfungen gegenüber manchen Vorzug. Aus juristischen Gründen sollte sie etwa jährlich vom 4.–16. Lebensjahre durchgeführt werden. Dem Sachverständigen würden es dann die Fragebogen ermöglichen, sein Gutachten präzise und klar zu formulieren, falls, was sehr zu hoffen, „die verminderte Zurechnungsfähigkeit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollte”. Die einzelnen Resultate sind im Original nachzulesen, das manche interessante Nebenbeobachtung enthält.
Hans Schnorr.