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Ich erhielt kürzlich ein Paket, das ich für die Ansichtssendung einer Buchhandlung nahm. Die Mühe des Wiedereinpackens und Zurücksendens scheuend, lasse ich solche Sendungen stets uneröffnet und war auch in diesem Fall schon dazu entschlossen, besann mich aber wieder und erwog längere Zeit, ob ich das Paket öffnen sollte oder nicht. Ich versuchtet hineinzusehen, ohne öffnen zu müssen; das ging jedoch nicht. Eine gewisse Neugierde, den Inhalt zu kennen, war da, und ich dachte daran, es könne in dem Paket ein bestimmtes jüngst erschienenes Buch, welches mich interessiert, sein. Dies ist aber auch das Einzige, von dem ich weiss, dass ich es gedacht habe, und weiter weiss ich nur, dass in mir eine Scheu war, das Paket wie gewohnt uneröffnet zurückzusenden. Die Aufschrift: „B. Schw. Verlag” hatte ich gelesen, ohne aber in meiner Überzeugung, dass es sich um die Ansichtssendung einer Buchhandlung (die betreffende Baseler Buchhandlung, an die ich gedacht haben muss, heisst jedoch „Schw. u. W.”) handle, erschüttert zu werden. Endlich, nach längerem Zögern, öffnete ich und fand als Inhalt zu meiner grössten Überraschung Separatabzüge. Diese hatte ich wohl erwartet, aber während des Überlegens, ob ich öffnen sollte oder nicht, an sie nicht im allergeringsten so, dass es mir zum Bewusstsein gekommen wäre, gedacht. Die Überraschung, als die Separatabzüge zum Vorschein kamen, war für mich eine totale. Jetzt sage ich mir natürlich, dass das B. Schw. Verlag auf dem Umschlag mich gewarnt hat, das Paket uneröffnet zurückzusenden, während ich, solange ich in meinem Entschluss noch schwankte und auch, als ich öffnete, immer nur an Schw. u. W. Buchhandlung als Absender gedacht hatte. Ich hatte aber doch mehr gedacht, als ich klar und bestimmt gedacht hatte, hatte daraus, dass dort B. Schw. Verlag stand, zwar nicht klar und bestimmt meine Schlüsse gezogen, immerhin aber doch so weit, dass die ausgesprochene Scheu auftrat, die Sendung uneröffnet zurückgehen zu lassen, was mir natürlich n