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Als wir vom Erziehungszwang der Eltern und seinen unbewußten Motiven sprachen,1 erwähnten wir unter anderem auch die Tatsache, daß die Triebäußerungen des Kindes eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der Sexualverdrängungen der Erwachsenen bedeuten. Diese erwehren sich der Gefahr entweder dadurch, daß sie die Triebäußerung garnicht wahrnehmen oder als „krankhafte Unart” verurteilen. Unter den kindlichen Triebhandlungen kommt in dieser Hinsicht der Onanie eine besondere Bedeutung zu. Werden andere Triebäußerungen noch als natürliche Unarten aufgefaßt, so gilt die Onanie des Kindes, beziehungsweise des Puberilen, als ein „krankhaftes Laster”, das unbedingt abgestellt werden müsse.
Woher kommt es, daß sich diese Ansicht festsetzen, ja, daß eine große Schundliteratur über die Onanie entstehen konnte? Und warum nützen alle Aufklärungen, daß die Onanie zu den natürlichen Erscheinungen in einem bestimmten Alter gehört, nichts? Auch namhafte Autoritäten auf dem Gebiete der Hygiene und der Sexualwissenschaft sind der gleichen irrigen Ansicht. Außer den unbeweisbaren ethischen Argumenten, die sie anführen, lassen sich die angeblichen Schäden der Onanie sämtlich auf andere Ursachen zurückführen. Wenn wir auf starre, unbeeinflußbare