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Wir veröffentlichen die folgende Arbeit als wertvollen Beitrag zur Pädagogik des jugendlichen Verbrechers. Der Verfasser sucht mit Hilfe der Adlerschen Individualpsychologie den Fall psychologisch zu verstehen. Leider sind seine Schlüsse in der Hauptsache Konstruktionen nach dem Adlerschen Schema und nicht Ergebnisse einer tieferen psychologischen Untersuchung, wie dies die Psychoanalyse verlangt.
Der Hüttenarbeiter Th. K. wurde am 1. April 1904 als Sohn des Häuers K. geboren. Während der letzten Monate seiner Schulzeit und nach Beendigung derselben beging er eine Reihe von Wohnungsdiebstählen. Er eignete sich insbesondere Uhren, Gold- und Silberwaren an. Sein Schulbesuch war bis zur Entlassung regelmäßig. Er erhielt ein gutes Abgangszeugnis. Der Vater war im Kriege und die Mutter mußte der Arbeit nachgehen. Wegen der Wohnungsdiebstähle wurde er in die Fürsorgeerziehung eingewiesen. Aus dieser entfloh er nach kurzer Zeit. Nunmehr kam er vor Gericht und wurde am 16. Juni 1919 zu drei Monaten Gefängnis, am 18. Juni 1919 zu drei Monaten Gefängnis und am 16. Juli 1919 zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Aus diesen Strafen wurde eine Gesamtstrafe von fünf Monaten 15 Tagen gebildet und ihm Bewährungsfrist zugestanden und er, da er Besserung versprach, auch aus der Fürsorgeerziehung beurlaubt. Dies Versprechen gab er jedoch lediglich aus Angst vor dem Anstaltsleben und nicht aus Gründen der Abwendung von seinem bisherigen Leben. Die Eindrücke des Anstaltsaufenthaltes verblaßten, er blieb in seinen alten Lebenskreisen. Besonders verkehrte er in einer berüchtigten Taschendiebfamilie, deren Glieder bis in die jüngste Gegenwart hinein Mitglieder internationaler Banden sind: W., Sch. Der Einfluß der Eltern erwies sich als völlig unzureichend. Der Junge beging eine Reihe von Taschendiebstählen auf den Straßenbahnen und auf den Bahnhöfen von Beuthen, Kattowitz und Gleiwitz. Am Ende des Jahres 1919 wurde er ergriffen und sollte in die Erziehungsanstalt G.