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Es sind nicht die eigenen Kinder gemeint, die der Vater oder die Mutter aufklärt, sondern die Schulkinder.
Im Sonderheft über „Sexuelle Aufklärung” dieser Zeitschrift (I. Jahrg., Heft 7, 8, 9) vertrat ich den Standpunkt, daß sexuelle Aufklärung nur unter vier Augen, zwischen Einzelschüler und Lehrer, geschehen könne. Dagegen brachte Lucie Gravelsin in Heft 10 einen Beitrag, der für die Gesamtaufklärung der ganzen Klasse in Form von mehr oder weniger ausgesprochenen Lektionen eintrat.
Drei „Geschichten”, die ich in der letzten Zeit vernahm, bringen mich dazu, nochmals auf das Thema zurückzugreifen, und es ist vielleicht nicht uninteressant, wenn ich vorerst die drei Geschichten kurz erzähle.
In einer Nachbargemeinde wurde ein Lehrer durch den Fragekasten von Schülern um das sexuelle Geheimnis angefragt. Er behielt jeden einzelnen der Frager unter vier Augen bei sich und gab ihnen die verlangte Auskunft, d. h. er klärte sie ziemlich eingehend auf. Die Sache blieb nicht ruhig. Die Kinder berichteten weiter, die Schulbehörde legte sich ins Mittel, der staatliche Schulinspektor kam zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem „fehlbaren” Lehrer (sexuelle Aufklärung steht noch in keinem Lehrplan) und der klagenden Gemeindebehörde. Schließlich mußte der Lehrer ein Schriftstück unterschreiben, dessen Inhalt dahin ging, daß er sich bei Androhung des Verlustes seiner Stelle verpflichtete, Kinder nie mehr sexuell aufzuklären.
Genau die gleiche Geschichte passierte in einer anderen Gemeinde meines Kantons. Wie bigott gewisse Landleute — wohl nicht allein bei uns zulande — noch sind, beweist auch folgendes Schildbürgerstücklein: Ein Lehrer las als Klassenlektüre Gottfried Kellers „Kleider machen Leute”. Das gab einen Sturm der Entrüstung im Dorfe, die