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Seit einigen Jahrzehnten erforscht die Justiz die Psychologie des Delinquenten und zieht nicht selten beim Richterspruch in Rechnung, ob es sich um einen Jugendlichen vor oder in der Pubertät handelt, um einen erwachsenen Mann, um eine erwachsene Frau und wie die Persönlichkeit des einzelnen Individuums geartet ist. Anders steht es bei der juristischen Beurteilung der Zeugen. Der Glaube, daß der gesunde Menschenverstand oder die Intuition genügen. um Zeugenaussagen richtig einzuschätzen, ist zwar erschüttert, aber die juristischen Konsequenzen werden nur sehr zögernd