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Mit diesem Buche legen die Verfasser den Grund zu einer Kriminalpsychologie, die mit psychoanalytischen Methoden arbeitet, die also das Unbewußte des Verbrechers bei der Beurteilung seines Rechtsbruchs ebenso festzustellen sucht, wie den bewußten Anteil und die auch das Unbewußte des Richters und des Gesetzgebers bei der Strafjustiz in die Forschung mit einbezieht. Für diese Aufgabe hat sich die Psychoanalyse durch das Studium der Neurosen geschult, weil da reichlich Gelegenheit geboten wird, verbrecherische Tendenzen und deren neurotische Bearbeitung zu studieren. Doch auch der Gesunde hat verbrecherische Impulse seines Unbewußten abzuwehren.
Die Verfasser umschreiben drei große Hauptgruppen der Kriminellen: 1) Kriminelle, bei deren Handlungen die Funktionen des Ichs infolge von toxischen oder anderen organisch-pathologischen Vorgängen weitgehend beeinträchtigt oder ausgeschaltet sind. Hieher gehören alle Fälle, die von der Rechtswissenschaft und der gerichtlichen Medizin als unzurechnungsfähig bezeichnet werden (Imbezille, organisch Geisteskranke, Alkoholiker und andere Süchtige); 2) Kriminelle, deren Handlungen neurotisch, bedingt sind, also in erster Linie durch unbewußte Motive, so daß der bewußte Teil der Persönlichkeit zu den ihm unzugänglichen Motiven keine Stellung zu nehmen vermag; 3) Kriminelle, deren Handlungen in der Weise dissozial sind, daß sie einer besonderen Gemeinschaft mit eigener, von der herrschenden abweichenden „Verbrechermoral” angepaßt sind (Vagabunden, Bettler, Bandenführer, Berufsverbrecher wie Taschendiebe, Einbrecher, Hehler).
Diesen chronischen Verbrechern steht jene große Zahl von normalen Menschen gegenüber, die unter gewissen spezifischen Bedingungen akut kriminell werden. Jeder Mensch ist unter gewissen Voraussetzungen und in einer gewissen Lage zur Begehung-irgend eines Rechtsbruchs fähig. (Fehlleistungsdelikte [Fahrlässigkeit] und Situationsdelikte).
„Die Übersicht über die verschiedenen Formen der Kriminalität soll ungefähr zeigen,