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Zur Orientierung der Leser der Zeitschrift für Psychoanalytische Pädagogik über die Grundlagen dieses Vortrages1 und den Rahmen, in dem er gehalten wurde, sei einleitend folgendes bemerkt: Das Lehrlingswesen ist in der Schweiz kantonal geordnet. Die meisten Kantone haben Vorschriften aufgestellt, nach denen die Lehrverträge bei einer kantonalen Amtsstelle hinterlegt und auf ihre Gesetzlichkeit geprüft werden müssen. Die Kantone ordnen auch die Lehrlingsprüfungen und unterhalten in Verbindung mit dem Bunde und den Gemeinden die Berufsschulen. Ebenso haben sie Berufsberatungs- und Lehrstellenvermittlungsämter eingerichtet.
Im Kanton Basel-Stadt ist die Aufsicht über die Ausbildung der Lehrlinge in den Lehrbetrieben dem Gewerbe-Inspektorat zugewiesen. Diese Amtsstelle ist die Zentralstelle für die Durchführung aller Arbeiterschutzgesetze innerhalb des Kantons. Da der Kanton nur aus der Stadt Basel und zwei Dörfern besteht, ist den kantonalen