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Im allgemeinen wird bei dem Problem der Strafe untersucht, inwieferne sie die erwünschte Wirkung erzielt. Ich möchte im folgenden eine andere Seite des Problems erörtern, nämlich was für unbewußte Motive den Erzieher zum Strafen veranlassen. Bernfeld hat darauf hingewiesen1, daß die Erziehung nicht nur rationellen Zielen dient, sondern daß sich in ihr häufig die feindselige Einstellung der Väter den Söhnen gegenüber durchsetzt. Diese feindliche Einstellung der Väter den Söhnen gegenüber wird, wie Reik ausgeführt hat2, dadurch bestimmt, daß der Sohn unbewußt für den Vater die Bedeutung des eigenen wiedergekehrten Vaters annimmt, und daß auf ihn der dem Vater geltende Haß übertragen wird.
Dies findet man in den Analysen vieler Männer bestätigt. Häufig wird ihre Einstellung zu Untergebenen, Kindern oder jüngeren Menschen dadurch bestimmt, daß sie sich an ihnen für die vom Vater erlittene Unbill rächen wollen. Mit diesem Wunsch wechselt meistens der Vorsatz ab, die Jüngeren besser zu behandeln, als der Vater sie selbst behandelte. In einem von mir beobachteten Fall hatte ein Junge, der von seinem Vater eine Ohrfeige erhielt, sofort seinem jüngeren Bruder eine gegeben; dieser ließ seine Wut am Hund aus. — Ein neunjähriger Junge spielt in der Analysenstunde, daß er der Lehrer oder der Vater ist, ich muß das Kind darstellen. Er behandelt mich dabei grausam, schimpft, will mich schlagen und bestrafen. Es geht hervor, daß er sich für alles, was er dem Lehrer und dem Vater übelgenommen hat, an mir rächen will. Aber er benimmt sich noch viel strenger als der wirkliche Vater; denn mit seinem Verhalten will er nicht nur die Strenge des Vaters vergelten, sondern sein ganzer unbewußter Haß dem Vater gegenüber kommt darin zum Ausdruck, in