You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Um die Problemstellung der folgenden Ausführungen in ihrer vollen Tragweite klarzulegen, muß betont werden, daß ein wesentliches Resultat neuzeitlicher Psychologie und Pädagogik als anerkannt vorausgesetzt wird. Verfasser stellt sich nämlich auf den Boden der Forderung, daß nicht gestraft werden soll, weil die Strafe in den normalen Entwicklungsablauf der libidinösen Beziehung zwischen Kind und Erzieher eingreift, d. h. persönlich, nicht sachlich wirkt. Das soll nicht nur bezüglich der Körperstrafe verstanden werden, sondern hinsichtlich jeder Strafe überhaupt. Das alte Wort Walters von der Vogelweide: „Niemand kann mit Gerten Kindes Zucht erherten” hat sich ja im Laufe der Jahrhunderte allmählich auch in den Kreisen der pädagogischen Halbreformer herumgesprochen, wurde aber auch dort in der Praxis meist nur teilweise befolgt. Uns geht es heute darum, alle Strafen aus der Erziehungspraxis zu verbannen. Diese Forderung braucht man freilich nur auszusprechen, um sofort ein ganzes Heer von Schwierigkeiten auftauchen zu sehen, die sich ihrer praktischen Durchführung entgegensetzen. Ehe aber auf die eigenartige Natur dieser Schwierigkeiten einzugehen ist, soll doch zunächst zur Vermeidung von Mißverständnissen der Begriff der Strafe näher abgegrenzt und sollen die Gründe zu ihrer Verwerfung in der Erziehungsarbeit wenigstens kurz erwähnt werden.
Unter Strafe (im Sinne der Erziehungsstrafe) verstehen wir im folgenden jede Reaktion des Erziehers auf ein (subjektiv) unerwünschtes Verhalten seines Zöglings, die im Bewußtsein des Erziehers als gewillkürte Vergeltunghandlung in Form eines dem Zögling zugefügten Übels erscheint, das jedoch in keinem direkten Kausalzusammenhang mit dem unerwünschten Verhalten des Zöglings steht. Nicht dagegen lehnen wir jene bewußte Herausarbeitung des Realprinzips ab, wie sie im Eintretenlassen der natürlichen Folgen oder der Quasi-Folgen des unerwünschten kindlichen Verhaltens zu sehen ist, und wie sie von manchen auch als „Strafe” bezeichnet w