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Die Behörden der Stadt B. mußten sich mit drei vierzehnjährigen Volksschülern befassen, die eine ganze Anzahl von Diebstählen begangen hatten. Man entschloß sich, bevor man irgendwelche Maßnahmen ergriff, die Jungen abstrafte oder sie in einer Zwangserziehungsanstalt unterbrachte, psychologischen Rat einzuholen.
Einen Knaben, nennen wir ihn Heinrich X., hielt man für den gefährlichsten und für den Rädelsführer. Seine Schuld war es gewesen, daß die Diebe sich verrieten.
In einer Schirmhandlung waren von einem Jungen eine Anzahl Regenschirmne abgeholt worden. Er gab an, er stehe im Dienste einer bekannten, angesehenen und begüterten Kaufmannsfamilie und habe von der Dame des Hauses den Auftrag erhalten, ihr aus dem Geschäft Schirme zur Auswahl zu überbringen, sie wolle einen für ihren Gatten auslesen. Der Inhaber der Schirmhandlung vertraute dem ehrlichen Gesichte, der bescheidenen und höflichen Haltung des Jungen. Ohne weitere Erkundigungen übergab er ihm, was er wünschte.
Als er sich dann ein paar Tage später bei der Kaufmannsfrau erkundigte, ob ihr einer der Schirme gefallen habe, und ob er die übrigen wieder abholen lassen könne, erhielt er die erstaunte Antwort, man wisse von der ganzen Geschichte nichts.
Es erfolgte eine Anzeige an die Polizei, und die Sache spracli sich in der kleinen Stadt herum. Dann stellte sich heraus, daß in einem neuen Stadtviertel ein Junge in Begleitung eines kleineren Kameraden Regenschirme zu günstigen Preisen verhausiert hatte. Die Nachforschungen der Polizei führten jedoch zu keinem weiteren Ergebnis, die Jungen wurden nicht eruiert.
Eines Tages aher sah eine der Frauen, die einen der wohlfeilen „Gelegenheitsschirme” erstanden hatte, den Verkäufer die Straße heraufschlendern. Sie ließ telephonisch die Polizei verständigen und rief inzwischen den Jungen zu sich. Bald war auch ein Polizist zur Stelle, und es ergab sich, daß der Bub Heinrich X. hieß, der Sohn eines „Werkmeisters in einem der industriellen Betriebe und noch schulpflichtig wa