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Die zwei Begriffe, Erziehungsfürsorge und Fürsorgeerziehung werden nicht immer auseinandergehalten und nicht selten steht das eine Wort für das andere im Gebrauch. Wir wollen daher festhalten, daß Erziehungsfürsorge der übergeordnete Begriff ist und die Fürsorgeerziehung nur ein besonderer Zweig der Erziehungsfürsorge.
Jede erzieherische Arbeit, die sich die Aufgabe stellt, die verwahrloste und kriminell gewordene Jugend wieder zur sozialen Einordnung zu führen, fällt in den Bereich der Erziehungsfürsorge. Werden diese Minderjährigen der Anstaltserziehung überwiesen, so setzt die Fürsorgeerziehung ein.
Erziehungsfürsorge und Fürsorgeerziehung sind zwar nicht Erscheinungen der unmittelbaren Gegenwart, aber prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung der Verwahrlosung und Kriminalität Jugendlicher gab es früher nicht. Der gefährdete Minderjährige erweckte kein Interesse. Nur wenn er der Gesellschaft gefährlich geworden war, Handlungen oder Unterlassungen gesetzt hatte, die im Widerspruch zu den geltenden Normen standen, beschäftigte sich die Gesellschaft mit ihm. Der „Verbrecher” zog die Aufmerksamkeit auf sich; der Jugendliche aber nicht anders als der Erwachsene. Beide waren gefährlich und mußten unschädlich gemacht werden.
In der Rechtsprechung und im Strafvollzug wurde kein wesentlicher Unterschied zwischen beiden gemacht, „und wer einmal vierzehn