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Mit Recht leitet Meng dies Buch, das aus „Beobachtungen in der Erziehungspraxis” gewonnen ist und sich an Erzieher wendet, durch zwei Kapitel ein, die nicht der Strafe in der Erziehung sondern der Rechtsstrafe gewidmet sind. „Zur Beantwortung der Frage: Muß Strafe sein? ist die Kenntnis der wichtigsten Tatsachen der Geschichte der Strafe nötig.” Sehr eindringlich hören wir von den sakralen Urformen der Strafe, in denen Kult und Rache vereint sind, von der Blutrache, dem Fluch, der Dämonologie der Strafe, vom Henker als Magier, von den modernen Strafrechtstheorien und der Dressur der Tiere. „Die Erziehungsstrafe hat wie alle Strafen ihren Ursprung nicht im Verstand, sondern im Affekt, im heiligen Zorn, in der sakralen Hilflosigkeit, in der Ekstase und im Schauer.” Diese Einsicht ist zwar nicht neu, — auch die Argumente, Beispiele, kulturgeschichtlichen Erklärungen sind es nicht durchaus, obzwar es nicht an Bemerkungen fehlt, die auch dem guten Kenner der Materie Neues sagen — sie mangelt aber den Pädagogen noch allzu häufig; sie allein wäre gewiß kein tragfähiger Baugrund für ein ganzes Erziehungssystem, sie ermöglicht nicht einmal, zum Strafproblem in der Erziehung eindeutig Stellung zu nehmen. Jedoch als Einleitung in psychoanalytisch-pädagogische Anschauungen ist solch historisches Material vorzüglich geeignet, um auch den psychoanalytisch ungeschulten Erzieher schnell Distanz zu den überkommenen Maßnahmen und Urteilen zu lehren. Die Aufdeckung der triebhaften Grundlagen jeder Erziehung macht ihn bereit, sich eine neue Stellungnahme zu erwerben. Die Frage, ob und wie man strafen soll, läßt sich nicht eher entscheiden, ehe nicht die tatsächlichen Wirkungen der Strafe festgestellt sind. Hier hat die Psychoanalyse sehr viel Neues entdeckt. Die Identifizierung, die Ödipuskonflikte, das Über-Ich, die Entstehung und die Funktion des Gewissens, das Schuldgefühl, Strafbedürfnis und der Geständniszwang: All diese Begriffe und Fakten wollen gekannt und verstanden sein, denn