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Wer sich an das Studium der Gedanken macht, die in Aufsätzen und Büchern über das Thema „Strafe”1) niedergelegt sind, wird sich zunächst dem Eindruck einer gewissen Verwirrung kaum entziehen können. Allzu bunt ist die Menge der Meinungen, Vermutungen, Behauptungen, die ihm entgegentreten, allzu groß die Fülle oder — sagen wir es gleich offen — das Durcheinander von Gesichtspunkten, unter denen dieses eine Problem betrachtet wird. Dabei scheinen sich einzelne Verfasser wenigstens von vornherein auf eine bestimmte Fragestellung zu beschränken, schildern uns etwa die phylogenetische Entwicklung der Strafe aus sakralen Wurzeln, verfolgen die psychischen Nebenmotive des Strafenden bis in die Regionen seines Unbewußten oder zeigen uns die verderblichen Auswüchse verfehlter Strafmethoden an Hand eindrucksvoller Beispiele. Besonders schwierig wird es für den Leser aber dann, wenn alle erdenklichen Gesichtspunkte in ein und derselben Arbeit zur Anwendung kommen, ohne daß zwischen ihnen ein Ausgleich erfolgt oder auch nur abzusehen wäre.
Dem Erziehungspraktiker, besonders dem Lehrer etwa, ist es nicht zu verdenken, wenn er die Strafliteratur ein wenig enttäuscht und verbittert aus der Hand legt. Denn die bestfundierten theoretischen Untersuchungen, die vollständigsten Beispielsammlungen von bösem Strafmißbrauch, bieten ihm nicht das, was er so notwendig braucht, nämlich Kriterien, deren Anwendung auf seine eigene Erfahrung ihm neue Gesichtspunkte zur besseren Bewältigung seiner schwierigen Aufgabe liefern könnte.
Und doch ist in den pädagogischen und psychologischen Arbeiten über die Strafe so vieles enthalten, was auch für den Praktiker von unschätzbarem Werte sein müßte. Nur ist es vielfach so sehr in die prinzipiellen Erörterungen verstrickt, oft sogar in Nebenbemerkuugen