You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Dieser Vortrag wurde in einer Veranstaltung des Schulamtes der Stadt Zürich gehalten; er erschien im Vorabdruck in „Gesundheit und Wohlfahrt”, Jahrgang 1935, Heft 7. Verlag O, Füssli, Zürich, und ist von dem in „Ztschr. f. psa. Päd.”, Bd. IX, 1935, S 216 besprochenen gleichnamigen Buch des Autors unabhängig.
Die Erziehung in Elternhaus und Schule bezweckt, den Heranwachsenden so vorzubereiten, daß er seinen späteren Lebensaufgaben gewachsen ist. Unter den Erziehungsmaßnahmen spielt das Strafen seit jeher eine vordringliche Rolle, ja, es gibt leider Menschen, für die Erziehen und Strafen die gleichen Begriffe sind. Die Art der Strafmaßnahmen wechselt je nach Volksstamm, Weltanschauung und Zeitepoche, aber im Grund werden sie stets als Erziehungseingriffe durchgeführt, um bei bestimmten Vergehen dem Kind durch Zufügung von körperlichen oder seelischen Schmerzen beizubringen, daß seine Verhaltensweise schlecht, falsch oder unerwünscht sei und daß es bei Wiederholung Gefahr laufe, immer wieder bestraft zu werden.
Strafen im pädagogischen Sinn ist Ausdruck eines erzieherischen Willens. Wir erkennen nicht jene Eingriffe als Strafft ah, die ’ offenkundig aus Rache, Laune oder Überreiztheit stattfinden. Wir wissen aber, daß der Erzieher verhältnismäßig oft, ohne sich dieser Regungen bewußt zu sein, zur Beute seiner Laune, persönlichen Enttäuschung an sich und an anderen oder einer „nervösen” Überreiztheit wird. Nicht selten gibt der Erzieher beim Strafen seine Selbstkritik und Selbstbeherrschung auf, er mag dabei oft als kalter Verstandesmensch handeln, freilich noch öfters als heißer, unüberlegter Instinkt- und Gefühlsmensch. Umsomehr besteht die Forderung, daß der Erzieher, der straft, selbst erzogen, selbstbeherrscht und reif sein muß; das ist ebenso selbstverständlich wie die Forderung, daß ein Chirurg beim operativen Eingriff gut ausgebildet, zielsicher und selbstbeherrscht zu sein hat. Über das Spezialfach hinaus soll er aber auch durch gründliche Kenntnisse des ganzen