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Der Einzelne, - wenn wir uns die splendid isolation solch eines fiktiven präsozialen Wesens überhaupt vorstellen können, - schafft keine Ethik und für ihn ist keine Ethik geschaffen. Er hat zwar in der Erfahrung über Lust und Unlust einen innerhalb gewisser Grenzen mehr oder weniger zuverlässigen Führer für sein Verhalten, einen Dämpfer für seine Impulse, aber erst das Beisammensein schafft die Werte Gut und Böse.
Die ersten Vereinigungen verdanken sicher „Hunger und Liebe“ ihre Entstehung. So sind z.B. die Familie oder die Jagdgenossenschaft Gesellschaftsformen, die in primären Bedürfnissen wurzeln. Das Streben nach Ermöglichung möglichst vollkommener Triebbefriedigung hat eine gewisse Ökonomie des Trieblebens zur Folge, die den Charakter nicht nur einer berechnenden Sparsamkeit, sondern auch eines Verzichtes, eines Opfers trägt. Die Entstehung von vorübergehenden oder dauernden primitiven Gemeinschaften, der Übergang vom nicht sehr wörtlich zu nehmenden Krieg Aller gegen Alle zum Zustand des ζωoν πoλιτιϰoν, bedeutet zugleich eine gewisse Einschränkung der persönlichen Freiheit. Das „Ich“ muß seine Selbstherrlichkeit mit dem „Wir“ teilen und es wird nun nicht nur die Quelle von manchen auch bisher befolgten Verhaltungsregeln nach außen verlegt, sondern es entstehen zum Teil auch neue, autoritative Normen, die nicht nur aus dem Interesse des Einzelnen, sondern auch aus dem Interesse des Kollektivwesens folgen. So waltet in der Vergesellschaftigung das Nützlichkeitsprinzip, eventuell auch gegen der mangelhaften Einsicht und Fernsicht des Einzelnen. Und so ist das Verbrechen die schädliche Handlung des Einzelnen oder richtiger: die Handlung, die von der Majorität1 der Gemeinschaft - wenn auch nicht immer oder nicht ganz bewußt - als schädlich empfunden wird. Erst auf einer sehr hohen Stufe der Entwicklung, die wir auch heute nicht erreicht haben, wird der Begriff des Verbrechens mit dem Be