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Die hier vorgelegten drei Protokolle über den 1. Internationalen Kongreß der Individualpsychologen in München, vom 8.-10. Dezember 1922, sind polizeilicher Provenienz. Sie stammen aus der Politischen Abteilung der Polizeidirektion München und wurden von zwei Kreiskommissaren und einem Kriminaloberinspektor1 für diese angefertigt. Sie gelangten 1937 an das Kreisarchiv, das heutige Staatsarchiv München, wo ich sie Frühjahr 1990 entdeckte. Der Kongreßakt enthält neben diesen Polizeireporten außerdem ein Tagungsprogramm2, zwei Schreiben an die Polizeidirektion mit Namenslisten (Gesuche um Einreisegenehmigung für Kongreßteilnehmer)3 und ein Telegramm.4
Der Inhalt dieses Aktes macht es möglich, den Hergang des ersten Internationalen Kongresses der Adlerianer in München - über den bislang kaum etwas bekannt war - zu rekonstruieren.5 Die beiden Gesuche um Einreisegenehmigungen sind von dem Münchner Amtsrichter Dr. Otto Naegele unterzeichnet und verweisen durch die handschriftlichen Eintragungen der Polizeidirektion auf die Existenz eines weiteren (ersten) Schreibens, das im Akt nicht enthalten ist. Dieses Gesuch muß mindestens vierzehn Personen aufgeführt haben, da (laut Polizeivermerk) Nr. 14, einem Dr. Kannabich aus Moskau, die Einreise nach Bayern verweigert wurde.6 Allen anderen Bittstellern wurde die Einreise nach Bayern für acht Tage gewährt und diese mit einer Gebühr von 800 M pro Person (bei einigen Begünstigungen) verrechnet.
Dank der Namensnennungen in den erhaltenen zwei Gesuchen kann somit die Gesamtzahl der Gäste mit mindestens zweiundvierzig7 veranschlagt werden und dieser Personenkreis recht genau bestimmt, die tatsächliche Einreise allerdings nicht behauptet werden. Darunter sind so bekannte Fachpersönlichkeiten wie die Züricher Nervenärzte Carl Gustav Jung, Franz Riklin und Alfons Maeder (also ehemalige Anhänger Sigmund Freuds), die Professoren Auguste Forel (Yvorne) und Mayer (Zürich) wie Sancte de Sanctis (Rom), sowie die Wiener Individualpsycho