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Die Psychoanalyse gilt allgemein als „psychotherapeutisches Eigentum“ der höheren Sozialschichten. Daran änderte auch die in den Jahren 1967 - 1971 von den verschiedenen Kassen der Bundesrepublik eingeführte Regelung, die eine „auf Krankenschein“ durchgeführte Analyse ermöglicht, nicht viel. Nach wie vor blieb die Zahl der Patienten/Patientinnen aus der Arbeiterschaft in den Praxen der Psychoanalytiker/innen verschwindend gering. Diskussionen und Untersuchungen beschäftigten sich damit, ob dieser Personenkreis überhaupt durch Psychoanalyse therapierbar sei; von mangelndem Interesse, Fremdmotivation, Unfähigkeit zu fühlen, Unbehandel-barkeit war die Rede. „Psychoanalyse und Unterschicht waren damit in ein sehr bestimmtes Verhältnis zueinander gerückt worden: nämlich das, ‚wie Feuer und Wasser‘ zueinander zu stehen, sich gegenseitig auszuschließen“, (Horn, K. 1980, in: Psychoanalyse und Unterschicht).