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„Nur in der Psychologie […] kommt die konstitutionelle Untauglichkeit des Menschen zu wissenschaftlicher Forschung in vollem Ausmaß zum Vorschein.“1 (Freud)
Die Entwicklung der empiristischen Wissenschaftstheorie in unserem Jahrhundert ist von zunehmender Bescheidenheit gekennzeichnet. Hatte sie zunächst noch erwartet, ihre Erkenntnistheorie in forschungslogische Direktiven ummünzen zu können, damit nach dem Vorbild der Physik auch andere, ‚weiche‘ Disziplinen den sicheren Gang einer empirischen Wissenschaft antreten könnten, mußte sie sich schließlich mit dem Gedanken abfinden, daß die tatsächliche Praxis selbst in den ‚harten‘ Naturwissenschaften den epistemologischen Vorgaben der Wissenschaftsphilosophen selten genügt. Entsprechend bescheidener wurden auch die Wissenschaftshistoriker. Statt aus der philosophischen Vogelperspektive die Frage zu stellen, ob ‚die‘ Wissenschaftsgeschichte rational oder irrational, kontinuistisch oder sprunghaft verläuft, interessieren sie sich mittlerweile eher detailverliebt für die intrikate Verzahnung begrifflicher Konstruktionen, lokaler Wissensmilieus, professionspolitischer Bestrebungen sowie universitärer, administrativer und privatwirtschaftlicher Strukturen der Wissensorganisation. Geradezu prädestiniert für eine Untersuchung des Zusammenspiels solcher Faktoren sind wissenschaftliche Kontroversen. Sie bieten einen mikroperspektivischen Rahmen, der wohldefinierte Gegner (im einfachsten Falle zwei) auszumachen gestattet. Sie unterstellen einen Ort, an dem die Argumente aufeinandertreffen können, und eine gemeinsame Tagesordnung, die festlegt, welche strittigen Fragen verhandelt werden sollen. Und sie unterstellen schließlich, daß es Richter gibt, welche von allen Beteiligten anerkannt werden und denen die Entscheidung darüber zukommt, wer gewonnen und verloren hat.2
Nach welchem Kriterium fällt diese Entscheidung? Der traditionellen Wissenschaftsgeschichtsschreibung, meist aber auch dem epistemologischen Selbstverständnis der Ko