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Die psychoanalytische und psychotherapeutische Ausbildung ist im 20. Jahrhundert einer Reihe von privaten und institutionellen Interessen unterworfen worden, die sich in Deutschland in zwei Ausbildungsordnungen niederschlugen: erstens in den „Richtlinien für die Unterrichts- und Ausbildungstätigkeit“ des Berliner psychoanalytischen Instituts von 1923 und zweitens im „Entwurf zu einer Berufsordnung für Psychotherapeuten“ vom 18.9.1946 des Berliner Dozentenausschusses - unter Federführung von Werner Kemper - der kurz zuvor wieder ins Vereinsregister eingetragenen DPG (Gleiss 1998). Beinahe zeitgleich hatte Mitscherlich 1946 in Heidelberg eine Ausbildungsordnung für Psychotherapeuten verfaßt1, die sich an das Kemper-Papier engstens anlegte. Der bisher unbekannte und unpublizierte Entwurf fand sich in einem Nachlaß von Fritz Mohr, einem nicht-analytischen, holistischen Psychosomatiker, der nach 1945 als erster nach dem II. Weltkrieg Psychotherapie an der Medizinischen Akademie in Düsseldorf lehrte2; sein umfangreicher Nachlaß wurde vor kurzem dem Archiv zur Geschichte der Psychoanalyse im Bundesarchiv Koblenz übereignet.
Die Kritik an der psychoanalytischen, aber auch psychotherapeutischen Ausbildung ist so alt wie ihre institutionalisierte Ordnung. Trotz der unzähligen kritischen Einwände, die das Unbehagen an der institutionalisierten Ausbildung und seinem System immer wieder artikulierten, zuletzt pointiert durch Kernbergs (1988) Satire über „Dreißig Methoden zur Unterdrückung der Kreativität von Kandidaten der Psychoanalyse“, Thomäs und Kächeles (1999) Memorandum und erneut Kernberg (2000), sind die drei Säulen der 1923 konzipierten psychoanalytischen Ausbildung - Lehranalyse, theoretisch-praktische Kurse und Kontrollanalyse - bis heute in den meisten psychoanalytischen Ausbildungsinstituten relativ stabil geblieben. Dies ist vor dem Hintergrund der ze