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Im Jahr 1910 wird im gerichtlich-medizinischen Institut der Universität Zürich eine medizinische Dissertation mit dem Titel „Beitrag zur Psychologie des Kindsmordes“ eingereicht. Die Verfasserin, Margarete Meier [Meyer], eine ehemalige eidgenössische Postbeamtin, die nach nebenberuflich erworbener Hochschulreife Medizin studierte, bewies in dieser sozialmedizinisch ausgerichteten Dissertation bemerkenswertes Einfühlungsvermögen. Sie ergriff als Frau für die Kindsmörderinnen und deren verzweifelte Motive durchaus Partei. Sie sah die Betroffenen als Opfer der Männer und der sozialen Umstände und forderte zur Entlastung dieser Frauen eine Revision des schweizerischen Strafgesetzbuches. Wie sie in der Zusammenfassung berichtete, wurde die Arbeit vom Direktor dieses Instituts, Prof. Dr. med. Heinrich Zangger, angeregt und betreut. Zangger war seit gut vier Jahren Professor für gerichtliche Medizin, nachdem er sich mit Arbeiten zur vergleichenden Pathologie und als Dozent für die Fächer Physiologie und Anatomie am Tierspital in Zürich mindestens so sehr einen Namen gemacht hatte wie mit der energischen Leitung der Rettungsaktion bei einer Bergwerkskatastrophe im französischen Courrières 1906.2 Die Betreuung der Arbeit Meiers über die Psychologie des Kindsmordes fügte sich gut in den neuen Arbeitsschwerpunkt der Gerichtsmedizin wie auch in das allgemeine Engagement Zanggers ein. Die Verfasserin hantierte in ihrer differenzierten Beschreibung und Aufarbeitung der innerseelischen Strebungen und sozialen Belastungsfaktoren bei Kindsmörderinnen vorsichtig tastend mit Begriffen wie Affektivität, Verdrängung, Spaltung und Komplexen. Dennoch wies zunächst wenig auf die im Zürich jener Jahre mit Hochkonjunktur betriebene Beschäftigung mit dem Unbewußten hin. Lediglich Jungs „Psychologie der Dementia praecox“ und Bleulers „Affektivität, Suggestibilität, Paranoia“ werden im Literaturverzeichnis der Arbeit genannt bzw. wurden rezipiert. Aus heutiger Sicht nicht unproblematische, für