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1. Unter Psychotherapie wird Therapie auf tiefenpsychologischer Grundlage verstanden. Ähnlich der normalen und pathologischen Anatomie sowie der normalen und pathologischen Physiologie sind die der Psychotherapie zugrunde liegenden „tiefenpsychlogischen“ Tatbestände keine „Spezialität“ eines besonderen Fachgebietes der Medizin, sondern in der gesamten Medizin wirksam und für sie von Belang. Dies zeigt sich deutlich in der Entwicklung der Psychotherapie von der Behandlung der „Neurosen“ zu den „echten“ organischen Krankheiten hin. So gesehen ist Psychotherapie keine „Spezialität“ wie die anderen Fachgebiete der Medizin, und es ist anzustreben, daß sowohl praktische Ärzte wie die Ärzte aller Fachgebiete sich mit den Erkenntnissen der Tiefenpsychologie bekannt machen.
2. Andererseits weist die tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten auf, die in dieser Art in der bisherigen Medizin nicht bekannt sind. Zudem setzt die Arbeit als Psychotherapeut umfassende Kenntnisse auf Gebieten voraus, die bisher zu den sogenannten geisteswissenschaftlichen Fakultäten rechnen, wie Psychologie, Philosophie, Pädagogik, Soziologie, Ethnologie, Mythologie, Folklore, und anderes. Der theoretische und praktische Erwerb dieser Grundlagen ist zur legitimen Durchführung der Psychotherapie unerläßläßlioh. Diesen Anforderungen wird der bisherige Ausbildungsgang des künftigen Arztes auf der Hoohschule nicht gerecht. Ähnlich der speziellen Operationstechnik des Chirurgen gibt es eine spezielle tiefenpsychologische Behandlungsmethodik, deren Erlernung eine mindestens zweijährige theoretische und praktische Ausbildung erforderlich macht. So gesehen stellt die Psychotherapie doch ein Fachgebiet mit Fachausbildung dar.
3. Es ist notwendig, eine in diesem Sinne ausgeübte ausdrückliche Psychotherapie zu unterscheiden von dem, was jeder Arzt - selbst dann, wenn er sich dessen gar nicht bewußt ist - im Rahmen einer ärztlichen Berufsausübung stets auch an „Psycho