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Die Auseinandersetzungen über die „Neuordnung der Psychotherapie“, welche durch die Initiative der „Westdeutschen Ärztekammern“1) in Gang gekommen sind, beziehen sich auf einen außerordentlich komplexen Fragenbereich, dessen Grenzen nicht nur einstweilen nicht abzusehen sind, sondern — nach meiner UUberzeugung auch in Zukunft — unbestimmbar bleiben. Wenn gleichwohl Abgrenzungen und Bestimmungen vorgenommen werden sollen, so müssen wir uns zunächst einmal fragen, zu welchem Zwecke dies geschehen soll.
Insofern es die in den „Westdeutschen Ärztekammern“ vertretene Ärzteschaft ist, die auf eine „Neuordnung der Psychotherapie“ drängt, würe eigentlich eine Analyse dieses Kollektivums erforderlich, um über die bewußten und unbewußten Beweggrände Klarheit zu gewinnen. Da dies in exakter Weise natürlich nicht möglich ist, müssen wir entweder hierauf verzichten oder auf Grund mehr oder weniger zahlreicher Einzelerfahrungen mit Kollegen unter Zuhilfenahme unserer Intuition eine Gesamtdeutung zu geben versuchen.
Im Hinblick auf die allgemeine ärzteschaft ist zunächst eine Unterscheidung wichtig, die unsere Motivanalyse erleichtern dürfte. Wir müssen nämlich einen Unterschied machen zwischen dem Kollektivum der Ärzteschaft und deren „Repräsentanz“ in den „Westdeutschen Ärztekammern“ Daß Beides nicht dasselbe ist, dürfte ohne weiteres klar sein, daß diese „Repräsentan“ ferner nicht die individuellen Interessen der Ärzte vertritt, ist ebenfalls bekannt. Wir dürfen daher auch nicht erwarten, daß individuelle Anschauungen über die Psychotherapie und deren „Neuordnung“, mögen sie auch noch so vielgestaltig und umfassend sein, unverändert ohne Abstriche und Zusätze in die besagte „Repräsentanz“ aufgenommen werden. Überdies ist mir nicht bekanntgeworden, daß die Ärzte nach ihrer Meinung über die „Neuordnung der Psychotherapie“ befragt worden würen.
Wenn die Ärztekammern es versäumt haben, dieses Thema unter den Kollegen, zum Beispiel in den Kreisvereinen, zur Diskussion zu stellen, so be