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Verfasser stellt in der bei ihm gewohnten klaren und plastischen Weise ein Bauernmädchen vor, das zum erstenmal von zu Hause getrennt an ihrer Arbeitsstelle mit heftigen Kopfschmerzen, Weinkrämpfen und Heimweh erkrankt und heimgeholt werden muß. Der zugezogene Hausarzt wurde von den Eltern um Rat befragt, ob Strenge oder Nachsicht erzieherisch geboten sei. Er veranlaßt die Testuntersuchung. Verfasser fand nun „in den Tests einige Deutungen, die über das rein Rechnerische (die ‚Verrechnung‘) hinaus“ Aufschluß über die, wie Rorschach sagte, „Komplexmerkmale“ der Patientin erstaunlich klar Antwort gaben. — Es handelt sich um die Antworten zu ROTf. III:„Jemand, der sich im Brünn-chen die Hände wäscht“; zu Bero Tf. V: „Brunnentrog“ (c-Lage der Tf.); zu Bero VI: „Gestalt mit abgefrorenen Händen, gebückt“; zu Bero VII: „Schneemann“. — Indem Verfasser diese Antworten so deutet als ob es sich um — gewiß nicht unbekannte — Traumsymbole handle, kommt er zum Schluß, daß die Patientin von Onanie-ängsten geplagt ist. Durch diese Kombination des „Rechnerischen“ (im Sinne der Formalbewertung) mit dem Verstehen der Antworten als echter Symbolbildungen für unbewußte, drängende, ungelöste Lebensprobleme bekommt die durchschnittliche Testpsychologie eine erhebliche Vertiefung, und zwar in Richtung auf ein direktes Subjekterfassen statt einer Eigenschaftsanalyse. Wenn es auch nicht, wie Verfasser betont, in jedem Fall gelingt, so tief in die neurotischen Zusammenhänge einzudringen, so ist es doch eine der Mühe würdige Untersuchung, diesen Möglichkeiten nachzuspüren, weil sie, besonders in der Kinderpraxis, frühzeilig Hinweise geben könnten. Im Nachbericht teilt Verfasser mit, daß die anschließende, andernorts durchgeführte psychotherapeutische Behandlung die Bestätigung brachte, daß das Kind „sich mit einem Onaniekonflikt herumschlug und daß dieser und dessen Hintergründe genau so aussahen, wie es im Gutachten vermutet worden ist.“ Es konnte hier also einmal mehr ein Beweis für die v