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Bereits im Jahr 1919 hat Kielholz auf einer Sitzung des Schweizerischen Vereins für Psychiatrie in Freiburg überzeugend dargelegt, daß gewisse Diebstähle einen symbolischen Inhalt haben und nicht nur aus Besitz-Gier begangen werden.1) An drei Beispielen zeigt er, wie Eigentumsdelikte ab und zu den Zweck erfüllen, unbewußte Sexualziele sinnbildlich zu erreichen. Die Delinquenten, die Kielholz schildert, sind männliche und weibliche Personen im Erwachsenenalter.
An einem Beispiel aus der Erziehungsberatung möchte ich hier den Beweis erbringen, daß auch Kinder oder Halbwüchsige symbolische Diebstähle begehen können, und daß diese mitunter einen anderen als einen „sexuellen“ Sinn (nach dem landläufigen Begriff) besitzen.
Doris F. ist ein 16jähriges Mädchen und besucht eine Berufsschule für schwachbegabte Jugendliche. Sie ist leicht debil und gilt als „mittlere Schülerin“ der Anstalt. Es wird ihr nachgerühmt, sie könne gut kochen und handarbeiten, und sie verstehe sich auch vorzüglich auf den Umgang mit kleineren Kindern. Altersgenossinnen gegenüber zeigt sie sich zurückhaltend, und in Gesellschaft Erwachsener ist Doris scheu und verschlossen, etwas ängstlich und still. Erzieherisch machte sie kaum je Schwierigkeiten und man schätzt sie als angenehme Schülerin. Dann kam unerwarteterweise an den Tag, daß Doris sich eine Reihe von Diebstählen hatte zuschulden kommen lassen.
Einer Kameradin war ein Blaustift weggekommen. Sie klagte. Die Lehrerin untersuchte die Effekten ihrer Schülerinnen und entdeckte in der Schulmappe der Doris den fehlenden Stift.
Doris gab zu, daß sie ihn entwendet habe. Sie besitzt selber Stifte, und sie konnte für ihren Diebstahl keinen Grund angeben. Ins Gebet genommen, gestand sie nach anfänglichem Leugnen, auch andere Kameradinnen und selbst die Klassenlehrerin bestohlen zu haben. Der Schülerin A. hatte sie ein feines Taschentüchlein, der B. ein Notizbuch, der C. eine kleine Schere und der Lehrerin einen Schlüsselbund entwendet. Nach etlichem Pressen g