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Kronfeld definiert Nekrophilie als die Neigung, den Geschlechtsakt mit Leichen demjenigen mit Lebenden vorzuziehen. Wenn man diese Definition anwendet, so scheiden fast alle bis jetzt in der Literatur berichteten Fälle aus. Es handelt sich dabei in der überwiegenden Mehrzahl um Pseudonekrophilie. Verfasser versteht darunter „alle Fälle, in denen es zwar zu geschlechtlichen Handlungen an der Leiche gekommen ist, der Täter diese Handlungen aber nur als Ersatz für den Geschlechtsverkehr mit lebenden Frauen ausgeübt hat“. In einem Zeitraum von 150 Jahren sind bis jetzt nur 18 Fälle von Nekrophilie beschrieben worden, wovon wiederum nur ein einziger (Fall Grünthal) als echte Nekrophilie im Sinne der Kronfeld schen Definition zu werten ist. Wenn so die Nekrophilie auch zahlenmäßig eine unbedeutende Rolle spielt, so ist ihr Vorkommen dennoch grundsätzlich wichtig für das Verständnis der sexuellen Perversionen überhaupt.
Der Verfasser beschreibt einen weiteren Fall von echter Nekrophilie. Der 24jährige St. war in den Jahren 1945/46 mehrfach in das Leichenhaus des Friedhofs eingedrungen, hatte den Sargdeckel von dort eingesargten weiblichen Leichen abgehoben, diese teilweise ausgezogen, aus dem Sarg herausgeholt und vor den Leichen onaniert. St. gab auch zu, einmal einen Finger in das Genitale einer Leiche eingeführt zu haben; er bestritt aber jede weitere Berührung. Als St. überrascht wurde, ließ er die entblößte weibliche Leiche neben dem offenen Sarge