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In dieser Zeitschrift (II, , Seite 442ff.) habe ich eine betonte Ausweitung der Kriminalpsychologie zur forensischen Psychologie gefordert. Das vorliegende Buch von Graßberger kommt dieser Anregung zu einem Teil entgegen. Es versucht, das forensische Geschehen, soweit es sich im Strafprozeß abspielt, in seinem psychologischen Gehalt zu erfassen. Allerdings bleibt es damit hinter den Erwartungen insoweit zurück, als im Strafprozeß seinerseits ja auch nur wiederum ein Ausschnitt aus dem Bereich forensischer Aufgaben erkennbar wird. Für viele Fragen, vor allem für die psychologischen Probleme der Vernehmung, bedeutet die dem juristischen Systementnommene Scheidung zwischen Zivil- und Strafprozeß einen willkürlichen Einschnitt. Immerhin bietet das, was der Autor aus seiner reichen kriminalistischen Erfahrung im 2. Teil des Buches zur „Charakteristik der Beteiligten des Strafprozesses und ihrer Tätigkeit“ beibringt, für jeden in der forensischen Praxis Stehenden reiche Anregung. Hier werden die speziellen Fragen der Prozeßleitung und der Vernehmung, die Rollen des Verhandlungsleiters, Vernehmungsrichters, des Zeugen und Sachverständigen, der „Prozeßpartei“ — im Strafprozeß hört man allerdings nur ungern von „Parteien“ reden, wo es sich um die dialektisch zu verstehende Gegensätzlichkeit von Angeklagten, Ankläger und Verteidiger handelt — und der Urkundspersonen verständnisvoll und anschaulich beihandelt. Auch die verhältnismäßig kurze „Charakteristik der Stadien und Situationen