You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Gestützt auf die Jungsche Psychologie wirft der Verfasser, Dozent an der Universität Wien, in der vorliegenden Arbeit eine Fülle wichtiger Fragen auf. Der Grundgedanke der Untersuchung ist, daß der Begriff des Atman in den Upanishaden einer Wandlung unterworfen ist, die von der stofflichen Auffassung in den Anfängen des indischen Denkens bis zur Identität von Atman und Nirwana im Buddhismus führt. Die mehr stoffliche (materielle) Auffassung des Atman bezeichnet der Verfasser als „Ganzheitsseele“, und begründet diese Deutung mit der Mentalität des Primitiven, der Leib und Seele noch weitgehend identifiziert. Erst in einer späteren Entwicklung wird der Atman „entstofflicht“ und zur „Traumseele“, die den Körper im Schlaf verläßt, um im Tiefschlaf die Vereinigung mit dem Brahman zu vollziehen. Dem Buddhismus gelingt es, nach Ansicht des Verfassers, den Atman als den „Seelengrund“ zu erfassen, der, untätig, absolut jenseitig und unwandelbar, mit dem Nirwana identisch ist. Analog zu den Zuständen des Wachens, des Traumschlafes, des Tiefschlafes und des Nirwana verhalten sich die Versenkungsstufen der buddhistischen Meditation. Dem Traumschlaf entspricht die Brahmanwelt und die erste Versenkungsstufe, dem Tiefschlaf die zweite Versenkungsstufe und die Vereinigung mit der Brahmanwelt, beziehungsweise im Buddhismus das Aufgehen in der bereits über der Brahmanwelt liegenden Abhassaragötterwelt, die letzte Versenkungsstufe hat in den frühen Upanishaden keine Parallele und bedeutet die Verwirklichung des Nirwana. Psychologisch setzt der Verfasser diese drei Versenkungsstufen dem kollektiven Unbewußten gleich.
Es ist nicht möglich, im Rahmen eines Referates die zahlreichen Probleme der vorliegenden Arbeit zu diskutieren. Trotz der genauen Wiedergabe des Urtextes scheint uns die Übersetzung an einigen Stellen mehr dem psychologischen Bedürfnis nach Erklärung zu entsprechen als der exakten Deutung des Urtextes; etwa, wenn bei Erörterung der „Ganzheitsseele“ (Chadogya Upanishad VIII