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Haucks Darstellung der calvinischen Erwählungslehre unterscheidet sich sehr vorteilhaft von den zahlreichen landläufigen Schilderungen, die zum Ruhme Calvins ihre der Gegenwart anstößigsten Züge verheimlichen, die von der Erwählung unabtrennbare Verwerfung entweder ganz unterdrücken, oder sie ihrer schauerlichsten Züge berauben. So entstanden jene pseudowissenschaftlichen Entstellungen in usum Delphini, gegen die Calvin selbst protestierte, und ich Verwahrung einlegte (ChrA S. 346, ThZ S. 428f.).1)
Haucks gewissenhafte und mutige Darlegung der Erwählungslehre in ihrer Verkettung mit der Verwerfungslehre verdient volle Anerkennung. Sie besagt im wesentlichen: Gott hat vor Erschaffung der Welt die ganze Menschheit mit Ausnahme nur einiger weniger Auserwählten (Seite 45) zur ewigen Höllenpein vorausbestimmt (reprobiert). Er nötigte die seit dem von ihm verordneten Sündenfall willensunfrei gewordenen, fast das gesamte genus humanum einschließenden Menschen zur Sünde, die er also nicht nur zuließ (24, 42), am wenigsten infolge seines Vorherwissens künftiger Bosheit, sondern gemäß seinem unabänderlichen vorweltlichen Ratschluß selbstherbeiführte. Diese von Ewigkeit her der Hölle zugewiesene, um einige wenige verminderte ganze Menschheit sah er nicht als seine Kinder an, sondern haßte sie sogar schon vor ihrer Geburt (24, ChrA Seite 349). Dabei werden, wie an Esau gezeigt wird, Bessere verworfen, Schlechtere (wie Jakob) zur Seligkeit prädeterminiert. (Dies wird ausgeführt in