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Verfasser stellt auf Grund langjähriger Erfahrung fest, daß für den Psychotherapeuten die Zwangsneurose nicht unbehandelbar sei. Man müsse sich zunächst klarmachen, ob es sich um eine Zwangsneurose sui generis oder als Teilerscheinung bei anderen Erkrankungen handele. Ein Behandlungsversuch sei immer gerechtfertigt. Es sei jedoch wichtig, daß die Behandlung lange genug, oft über Monate, und die einzelnen Sitzungen möglichst rasch hintereinander durchgeführt würden. Neben der aufdeckenden analytischen Behandlung soll die Gewöhnung des Zwanges durch eine Art Gegengewöhnung überwunden werden, etwa so, daß sich die Patienten den analytischen Inhalt ihres Zwanges laut vorsagen und statt des Zwangsimpulses eine andere einfache Handlung verrichten. Die ungeheuren anfänglichen Widerstände dagegen ließen sich bei konsequenter Bemühung überwinden. Eine Leukotomie als Behandlungsform wird wegen der sekundären Folgen bei den meist überdurchschnittlich begabten Menschen als Verbrechen an der Wesenheit des Menschen bezeichnet.