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Die seelische Behandlung des Menschen, der ein beseelter Organismus ist, wird heute in der Medizin allgemein als berechtigt und notwendig anerkannt, woraus sich für den praktischen Arzt die Forderung eines Überblickes über das „medizinische Sonderfach“ der Psychotherapie ergibt. Es wird nicht ganz klar, was der Verfasser unter „Tiefentherapie“ versteht und weshalb er diese „als dem subjektiven Urteil des einzelnen Behandlers überlassen“, der „seelischen Exploration durch Aussprache sowie durch Traumdeutung, Assoziationsexperiment, Rorschach-Versuch“ gegenüberstellt. Weiterhin nimmt Verfasser zu der Frage Stellung, wie häufig in der ärztlichen Praxis seelische Behandlung von Patienten indiziert wird. Er schließt sich den bekannten Sehätzungsergebnissen von J. H. Schultz an. Man darf sich nach der Lektüre dieser „Betrachtungen“ fragen, welchen positiven Beitrag der Verfasser für die psychosomatische Medizin zu geben beabsichtigte.