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„… et il disait que nous n'étions pas appelés au général, mais au particulier.“
Es ist in den letzten fünf Jahren vieles über den Begriff der Krankheit und vielleicht noch mehr über die Berufsprinzipien des Arztes geschrieben und gesprochen worden. Es wurden hierbei Grenzen festgestellt, innerhalb welcher sich der Arzt zu bewegen und zu bescheiden habe. Die Definitionen für das, was Krankheit sein sollte, wurden oft so veranstaltet, daß die ärztlichen Pflichten auf einen Bereich limitiert waren, von dem gesagt werden konnte, er befände sich in einer prinzipiellen Abstraktion von jeder seinsmäßigen und geistigen Deutung der menschlichen Person.
Jedenfalls war es ausschließlich das Kranksein, um das sich der Arzt bemühen sollte. Das Nichtkranksein aber wurde schlechthin außerhalb einer ärztlichen Aufgabe gesehen.
Wenn es nun ganz und gar nicht möglich ist, das Kranksein eines Menschen nur medizinisch zu kategorisieren, — und es ist unmöglich, weil das Menschsein sonst abhanden kommt, — so sind aber doch schon in jedem Falle einer Begegnung zwischen krankem Menschen und Arzt alle irgendwie feststellbaren theoretischen Grenzen des Arztseins überschritten. Mag diese Begegnung durch einen in völliger Abseitigkeit von der menschlichen Person gefundenen Krankheitsbegriff noch so eingeengt und arm sein, sie ist und bleibt ohne Grenzen. Deswegen ohne Grenzen, weil sich zwei geistige Wesen begegnen, die selbst seinsmäßig unabgrenzbar sind. Und wo dieser Grenzenlosigkeit und Unabgrenzbarkeit Gewalt angetan wird in irgendeiner Form, ist das Menschsein schon entstellt und damit das Kranksein und das Gesundsein des Menschen.
Man hat sich daran gewöhnt, unter einer Krankengeschichte eine Geschichte zu verstehen, in der von Krankheiten berichtet wird. Es gibt aber noch wenig Krankengeschichten, die davon berichten, daß ein Mensch ganz gesund sei, und deswegen krank; daß ein Mensch sehr krank sei, weil er nicht krank werden könne; daß schließlich ein Mensch qualv