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Jede Kultur, die diesen Namen verdient, gründet auf einer sozialen Organisation und auf den Normen und Werten, die ihren Mitgliedern gemein sind. Deshalb muß sie das sexuelle Leben regulieren. Die Regulation kann pragmatischer Natur sein, mit utilitaristischen Aspekten. Oder sie kann von so hoch idealistischer Natur sein, daß sie utilitaristische Aspekte völlig verneint und zur Selbstvernichtung führt. Aber innerhalb dieses weiten Spielraums der Möglichkeiten ist immer eine Form der Regulierung zu entdecken. Ursprünglich bezieht sich diese Regulierung nur auf die Fortpflanzung innerhalb der Gruppe. Unweigerlich aber werden die anderen sozialen Institutionen früher oder später in der Sexualfrage Anstoß erregen, worauf dann abweichende Verhaltungsweisen und Sexualbräuche der Regulation unterworfen werden.
Solche Regulierungen werden von der religiösen oder säkularen Autorität ausgehen, die das Leben der jeweiligen Gesellschaft bestimmt. Je nach der Kultur und ihren Idealen wird sie sich den verschiedenen Formen der sexuellen Äußerung zuwenden, und zwar sowohl den Kundgebungen der Patrialtriebe, als auch der Form, in der die sexuelle Aktivität ausgeübt wird.
Freud stellt fest, daß die frühesten Verordnungen dieser Art gegen die Ausübung des Inzests gerichtet waren2. Der Zweck solcher Verbote ist augenfällig. Wenn der Inzest allgemein erlaubt wäre, würden die daraus folgenden mörderischen Kämpfe die Gruppe zerstören. Dies ist auch von der modernen Anthropologie anerkannt worden3. Wesentlicher als dieser Zweck aber ist der Abwehrcharakter der Verbote, der sich gegen das zugrundeliegende psychologische Schuldgefühl richtet, das seinerseits in der menschlichen Natur und im allgemeinen Vorhandensein von Entwicklungsstadien in der menschlichen Sexualität gründet.