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Ausgehend von der geistesgeschichtlichen Lage im 19. Jahrhundert, die auch für die Tiefenspychologie entscheidend war, gibt Verf. zunächst eine Übersicht über den Ursprung und die Entwicklung der geisteswissenschaftlichen Psychologie. Beim Versuch einer Scheidung gegenüber der naturwissenschaftlichen Psychologie wird festgestellt, daß die menschliche Einzelseele zu zwei verschiedenen Objektbereichen in Beziehung gesetzt werden kann, daß aber die Psychologie überhaupt weder einseitig der Geisteswissenschaft noch der Naturwissenschaft zuzuordnen ist, sondern daß naturhaftes Lebensgeschehen und seelisch-geistiges Erleben tief miteinander verflochten sind. In der geisteswissenschaftlichen Psychologie aber verschiebt sich — zum Unterschied von der Tiefenpsychologie — der Schwerpunkt auf den objektiven Geisteszusammenhang bzw. auf die kulturellen Gebiete. Dementsprechend wird nicht der Anspruch erhoben, „solche Fragen zu lösen, welche die Beziehungen der menschlichen Seele zum Bereiche der Natur und der Leibeserscheinung angehen“.
Im Aufbau der geisteswissenschaftlichen Psychologie unterscheidet Verf. 1. den „subjektiven Geist“, der die individuellen Erlebnisse umfaßt, wie sie aus der Beziehung der menschlichen Seele zu den überpersönlichen Kulturgebieten erwachsen, 2. den „objektiven Geist“ — als Zusammenfassung jener Erscheinungen, die uns als „Zeitgeist“, als „Geist eines Volkes“, als Sitte, Moral, Recht, Staatsform, Sprache, Wissen, Kunst, Religion usw. entgegentreten, 3. den „objektivierten Geist“, bei dem es sich um solche Gebilde handelt, in denen sich der individuelle Geist oder der Gemeingeist vergegenständlicht hat, und 4. den „normativen Geist“, der die objektiven Werte begründet und die idealen Forderungen, in denen das Seinsollende zum Ausdruck kommt.
Zum Verhältnis von „subjektivem Geist“ und „erlebender, naturhafter Seele“, das den Tiefenpsychologen ganz besonders interessiert, meint Verf., daß man eine Grenzziehung erstrebe, aber noch nicht zu einer eindeuti