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Einleitend wird der Begriff des ästhetischen Erlebnisbereiches definiert. Gemeint ist „der Bereich des Erscheinenden überhaupt und nicht etwa nur solcher Erscheinungen, denen ein besonderer Wert oder Unwert im Sinne des Schönen oder des Häßlichen zukommt“. Der Mensch tritt und steht in Erscheinung. Demgemäß umfaßt der ästhetische Erlebnisbereich Psychomotorisches und Wahrnehmungen. Es handelt sich um das Vollbringen und um das Erfassen von Erscheinungen. An sich noch nichts zu tun mit dem Ästhetischen haben die Intelligenz, der ethische Wert, die affektive Ansprechbarkeit. „Sie bestimmen den möglichen Gehalt der Erscheinung, machen aber nicht ihr Wesen aus.“ Die moderne (und speziell deutsche?) Gesinnung, in erster Linie nach der Intelligenz und nach der ethischen Qualität des Menschen zu fragen, das Ästhetische aber außer acht zu lassen, könnte vielleicht manches Mißgeschick im Zusammenleben erklären. „Die Möglichkeit des Menschen, sich in seine Umwelt einzuordnen, auf sie Einfluß zu nehmen, sein Rang als soziales Wesen, als zoon politikon, hängt wesentlich von dem Rang seiner ästhetischen Fähigkeit ab, davon, ob er dem anderen sich zu offenbaren, den anderen aber auch angemessen zu verstehen, Mißverständnisse zu verhüten und zu klären vermag, Vertrauen zu erwecken und Vertrauen zu fassen.“ Verwiesen wird auf das griechische Ideal des guten und schönen Menschen, auf die