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In diesem Band finden sich mehrere teils einzeln, teils in Sammelbändchen früher erschienene Aufsätze des Verfassers, welche in seinen eigenen Worten „die gesamte Psychiatrie abtasten“ und alles enthalten sollen, was er „psychopathologisch und klinisch der Psychiatrie an Eigenem für mich noch Gültigem bisher zu sagen hatte.“
Der einleitende Aufsatz „Klinische Systematik und Krankheitsbegriff“ enthält in entscheidender Zuspitzung Schneiders im folgenden mehrfach wiederholten Grundsatz: Es gebe in der Psychiatrie zweierlei wesensverschiedene Dinge: einerseits seelische Abnormitäten als „abnorme Spielarten seelischen Wesens“, anderseits solche als Folgen von Krankheiten und Mißbildungen. Krank könne nur der Körper sein, nicht aber die Seele. Die „Geisteskrankheiten“ seien Folgeerscheinungen körperlicher Krankheiten. Verf. gesteht, daß letztere in den meisten Fällen nicht faßbar seien, vielmehr postuliert werden müßten. So weit ist es noch möglich, ihm zu folgen. Wo er aber sich für die Geisteskrankheiten einen unbewiesenen somatopathologischen Prozeß als gewiß anzunehmen erlaubt, den Psychopathien aber z. B. die bloße Möglichkeit einer somatischen „Mißbildung“ als ihre Grundlage abstreitet und sie wie die Neurosen kategorisch zu den „Spielarten“ einteilt, dort tritt unseres Erachtens Willkür ein. Eine Geisteskrankheit im üblichen Sinne ohne somatisches Substrat ist kaum denkbar, eine „Spielart“ ohne körperliches Korrelat jedoch ebensowenig. Daß die Psychiatrie trotz unendlicher Mühe heute in jenem Fall nicht weniger weit von der Erfassung der entscheidenden körperlichen Vorgänge als in diesem steht, hat in überzeugendster Weise unlängst M. Bleuler in einem großen Übersichtsreferat dargelegt1. An solch einem radikalen Dualismus heute noch festzuhalten, bedeutet einen Glaubensakt. Wie sehr es einer ist, erkennen wir am deutlichsten, wenn wir Schneider etwa fragen wollen, was denn die „Krankheit“ sei, die nur im Leiblichen wese, also mit leiblich-objektiven Kriterien fests