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Vom 16. bis 19. Juli 1951 tagte in Salzburg ein von der österreichischen und der internationalen (Luzerner) Caritas organisierter Kongreß, wobei über die „Probleme der Jugendkriminalität“ abgehandelt wurde. Es sprachen Leute aus fast allen europäischen (westlichen) Ländern, und die Vorträge sind im vorliegenden Buche abgedruckt. Die Quintessenz daraus faßt der Herausgeber in zehn Sätze zusammen:
„1. Das Jugendstrafrecht ist als ein Sonderrecht vom Erwachsenenstrafrecht zu lösen.
2. Das Strafmündigkeitsalter ist auf 14, 16 oder 18 Jahre zu erhöhen.
3. Auch die sogenannten Halberwachsenen vom 18. bis 21. Lebensjahr, die häufig noch mitten in den Wirren der