You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Welche Bedeutung der — zuerst in englischer Sprache unter dem Titel „The
psychoanalytical approach to juvenile delinquency“ 1947 in London erschienenen — Schrift beigemessen wird, ergibt sich schon aus der Schriftenreihe, in die das übersetzte Werk aufgenommen wurde. Wenn der Kriminologe nach wiederholter Lektüre überprüft, ob die Beurteilung, die das Buch durch namhafte ausländische Gelehrte gefunden hat, seinem wissenschaftlichen Wert entspricht, so macht er eine merkwürdige Entdeckung: das Gesamtbild der jugendlichen Kriminalität ist offensichtlich nicht erkannt — weder im kriminalistisch-juristischen, noch im soziologischen Bereich. Was uns als Jugendkriminalität hier entgegentritt, ist ein unter den Gesichtspunkten der Freudsehen Psychoanalyse geformter, in seinen verschlungenen Kausalitäten stark vereinfachter Tatsachenkomplex, der in keiner Weise das heute hinreichend bekannte, durch Kriegs- und Nachkriegserscheinungen unheilvoll bereicherte Gesamtbild der kriminellen Jugend erfaßt. Jugendverwahrlosung, Jugendkriminalität und Jugendnot lassen sich nicht auf ein paar Grunderscheinungen individualpsychologischer Art zurückführen. Die Tat- und Tätertypik, die in zahlreichen Gesamtdarstellungen (Exner, Sauer, Seelig) und Monographien (z. B. Frey, Peters, Klostermann) versucht worden ist, zeigt das eminente Bedürfnis, Sammelkategorien zu gewinnen, von denen aus der Zutritt zu den Einzelerscheinungen leichter wird. Aber all dies ist nur Hilfsmittel: das Spannungsfeld zwischen der Gesamtkriminalität und der kriminellen Handlung des jugendlichen Einzeltäters ist so groß, daß jede Typisierung und Systematisierung das tatsächliche Bild vereinfacht und dadurch in seinem vollen Wahrheitsbestand gefährdet. Der kriminelle Jugendliche ist aber in einer Welt stärkster sozialer Störungen längst nicht mehr eine psychologisch eindeutig erfaßbare, von einem gültigen Leitbild abweichende Erscheinung, längst nicht mehr nur ein „Verbrecher“ (so eindeutig es echte Verbrecher unter