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Zu Beginn des Jahres 1952 erging vom Hauptgesundheitsamt einer norddeutschen Großstadt folgende Warnmeldung an sämtliche Bezirksgesundheitsämter und Krankenhäuser:
„Auf Grund einer Mitteilung eines Bezirksamtes wird vor dem 52jährigen Krankenhauswanderer J., polizeilich gemeldet in Z., anerkannt als politischer Flüchtling, gewarnt.
Bei dem Genannten scheint es sich um einen raffinierten Schwindler zu handeln, der es fertigbringt, fast jedes Mal am Abend desselben Tages, an dem er aus einem Krankenhaus entlassen wird, sich in einer meistenteils weitentfernten Gegend auf der Straße auflesen zu lassen, um dringend und unabweisbar in einem anderen Krankenhaus aufgenommen zu werden.
Unter den wechselnden Aufnahmediagnosen spielen Koliken (Nieren-, Gallen-, Verdacht auf Appendicitis trotz durchgeführter Appendektomie), Ohnmachten, Herzschwäche sowie Thrombophlebitis eine besondere Rolle. So ist er z. B. am Abend des 26. 6. 1951 in das Krankenhaus IX wegen „Thrombophlebitis am li. Unterschenkel und Sepsis“ aufgenommen worden, nachdem er am Morgen desselben Tages nach 64tägigem Krankenhausaufenthalt wegen „Ohnmachtsanfall und Herzschwäche“ im Krankenhaus VIII behandelt und von dort entlassen worden war. Die Einsicht in die dortige Krankengeschichte ergab, daß er dort zum Schluß als einwandfreier Psychopath betrachtet wurde. Dieses Ergebnis einer 64tägigen Behandlung sollte dem ihn am selben Tage aufnehmenden, nachfolgenden Krankenhaus doch nach sorgfältiger Erhebung einer Anamnese zugänglich gewesen sein und, wie in allen anderen Fällen, zum mindesten langfristige Krankenhausbehandlungen vermeidbar gemacht haben.
Wir bitten, uns mitteilen zu wollen, ob entsprechend dem Ersuchen des zuständigen Sozialamtes die Möglichkeit erscheint, daß über eine Warnung der Krankenhäuser hinaus etwa durch Beobachtung auf seinen Geisteszustand dem Mißbrauch von Krankenanstalten durch einen evt. Asozialen gesteuert werden könnte oder ob nach 16 monatiger, ununterbrochener Krankenhausbehandlung Ho