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Am 20. Juni 1953 wurde in Stuttgart die Vereinigung Deutscher Psychagogen gegründet. In Zusammenarbeit der dort anwesenden 23 Psychagogen, die aus verschiedenen Städten zusammengekommen waren und bei denen 22 Berliner Mitglieder durch ihre Delegierten vertreten wurden, ist nun der Berufsstand der Psychagogen, den es seit dem 6. März 1953 in Berlin als Organisation gibt, für die Bundesrepublik — einschließlich Berlin — gegründet.
Den Vorsitz führte Frl. Kurzbach, die Leiterin der Berliner Vereinigung, die auch zum 1. Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung gewählt wurde. 2. Vorsitzender wurde Herr W. Laiblin, Stuttgart, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Fr. Dr. Mommer, Stuttgart. Der Sitz der Vereinigung wird Stuttgart sein. Die Satzungsvorschläge wurden aus der lebendigen Erfahrung der einzelnen Institute Berlin, Stuttgart, Heidelberg, endgültig durch-formuliert und angenommen. Die Eintragung der Vereinigung in das Vereinsregister (Amtsgericht Stuttgart) ist in diesen Tagen erfolgt.
Der Zweck der Vereinigung ist nach 2 der Satzungen: „… die Berufsinteressen der deutschen Psychagogen zu wahren und ihre wissenschaftliche und praktische Arbeit zu fördern, sowie auf die Ausbildung und Fortbildung der Psychagogen Einfluß zu nehmen.“ In diesem Zusammenhang sei auf den Aufsatz von Dr. med. Felix Boehm im 1. Jahrgang, Heft 3 der Praxis der Kinderpsychologie hingewiesen, in dem eine ausführliche Darlegung der Psychagogen-Arbeit im Hinblick auf ihre geschichtliche Entwicklung und ihren heutigen Stand in Berlin gegeben wird.