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„Ihr seid noch immer da! Nein, das ist unerhört. Verschwindet doch! Wir haben ja aufgeklärt! Das Teufelspack, es fragt nach keiner Regel. Wir sind so klug, und dennoch spukt's in Tegel.“ (Proktophantasmist, Faust I)
Ein seelisches Phänomen ersten Ranges, das ganz zu Unrecht von der Kriminalpsychologie stiefmütterlich behandelt wird, bilden die mannigfaltigen Formen kriminellen Aberglaubens, die sich auch heutzutage noch bei vielen Verbrechertypen nachweisen lassen.
Es ist bekannt, daß bestimmte Berufskategorien schon durch ihren Beruf, dessen Ausübung meist mancherlei Gefahrenquellen in sich schließt, zu einer abergläubischen Lebenseinstellung gedrängt werden. Dies gilt vor allem für Flieger, Rennfahrer, Bergsteiger, Matrosen, Soldaten, Künstler und Schauspieler.
So wickelte Lindbergh stets einen Schal als Talisman um das Steuerrad seines Flugzeuges, während Charlie Chaplin ein altes Schuhband als Amulett mit sich herumtrug. Greta Garbo hingegen besitzt einen „Glücksbringer“ in Form eines in Gold gefaßten Kieselsteines1.
Es wäre demnach direkt verwunderlich, wenn sich nicht auch bei Verbrechern ein üppig rankender Aberglaube vorfände, da ja Angst vor Entdeckung durch die strafverfolgenden Behörden und Furcht vor Begehung eines Fehlers bei der Tatausführung („Verbrecherpech“) im Bewußtsein des Verbrechers eine bedeutende Rolle spielen.
Vornehmlich Berufsverbrecher sind von abergläubischen Vorstellungen aller Art beherrscht. Ebenso Kriminelle, welche Primitivdelikte wie Raub, Mord, Einbruch oder Sexualdelikte ausführen, sind viel empfänglicher für den Aberglauben als solche Täter, welche „Intelligenzdelikte“ (Betrug, Wechselfälschung) begehen. Es läßt sich eine ganz bestimmte Relation zwischen primitiver Seelenverfassung und Aberglauben nachweisen.
Meist haben die abergläubischen Praktiken, deren sich der Verbrecher bedient, den Zweck, ihn vor Verfolgung zu schützen oder sie sollen ihm den Erfolg bei der Begehung des Deliktes garantieren. Es sind