You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Je mehr die Erkenntnisse und Methoden wissenschaftlicher Psychologie in nahezu allen Lebensbereichen Beachtung und Anwendung finden, desto notwendiger wird eine Besinnung auf die Eigenart der vielfältigen Formen psychologischer Praxis. Die Frage nach der Fundierung, der „Technik“ und der Wirkung jener helfenden Funktion des von verschiedensten Seiten beanspruchten psychologischen Fachmannes erscheint nicht zuletzt als vordringlich, weil ihre Beantwortung geeignet ist, Klarheit zu schaffen in dem fast unüberschaubar gewordenen Gewirr populärer Meinungen, übertriebener Erwartungen oder ablehnender Voreingenommenheiten.
Wir kennen heute den Betriebspsychologen, der praktische Arbeitsstudien zur Rationalisierung anstellt, der der Betriebsleitung in Personalfragen beratend zur Seite steht und sich der schwierigen Aufgabe einer Verbesserung der Menschenführung im Betrieb annimmt. Wesentlich anders gestaltet sich etwa die Gutachtertätigkeit des psychologischen Gerichtssachverständigen; wiederum anderer Methoden bedient sich der Schulpsychologe. Schließlich bezeichnet sich eine besondere Gruppe als „behandelnde Psychologen“, um damit ihre psychotherapeutische Arbeitsweise zu kennzeichnen. Wodurch sind nun die einzelnen Formen charakterisiert, in denen psychologisches Wissen und Können angewandt oder zur Hilfeleistung bereitgestellt wird?
Der Versuch einer begrifflichen Fixierung von praktisch-psychologischen Verfahrensweisen wird aus verschiedenen Gründen unzulänglich bleiben, ja sogar auf Ablehnung stoßen: Zunächst läßt sich einwenden, daß es grundsätzlich verfehlt sei, in einer jungen wissenschaftlichen Disziplin Festlegungen zu treffen, bevor noch hinreichend vielseitiges Erfahrungsgut aus der Praxis vorliegt. Der Psychologie eignet glücklicherweise von ihrem Gegenstand her ein natürlicher Widerstand gegen allzu weitgehende Spezialisierung. Sodann bestehen zwischen den voneinander abzuhebenden Praktiken zwangsläufig fließende Übergänge. Erfordert doch die Vielgestalt der k