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Hermann Rorschach, dessen Geburtstag sich am 8. November 1954 zum siebzigsten Male jährte, hatte in seiner Psychodiagnostik erklärt, daß die inhaltliche Deutung der zu seinen Klecksen gegebenen Antworten eher spärlichen Aufschluß über die Versuchsperson bringe, bald aber seine Meinung geändert, wie aus dem posthum erschienenen Aufsatz „Zur Auswertung des Formdeutversuchs“ (in den jüngeren Auflagen der Psychodiagnostik mit enthalten) hervorging. Sein frühzeitiger Tod im Jahre 1922 verhinderte den Ausbau dieses fruchtbaren Ansatzes. Erst in neueren Jahren haben Rorschach-Kenner ihn wieder aufgegriffen, sind dann aber leider manchmal ins andere Extrem geraten, indem sie meinten, die Inhalte allein, nicht aber die formelle Verrechnung der Testfaktoren berücksichtigen zu sollen. Ich möchte hier an Hand eines Beispieles darzulegen versuchen, wie die Deutung der Inhalte diejenige der formellen Faktoren bereichert, mit dieser aber in engster Verbindung vorgenommen werden muß.
Die Versuchsperson (Vp.), eine damals gerade 50jährige Pfarrfrau, hatte mehrere Jahre in Psychoanalyse gestanden und wurde mir durch einen ihr befreundeten, sie gelegentlich beratenden, aber nicht behandelnden Psychologen mit der womöglich mittels des Rorschach-Testes zu beantwortenden Frage zugewiesen, ob eine neue analytische Behandlung noch Aussicht böte, die neurotischen Schwierigkeiten zu überwinden, die nach der ersten immer noch heftig störend fortgedauert hatten. Die Diagnose stand gewissermaßen zum vornherein fest, und der Testbefund gab (um dies hier vorwegzunehmen) keinen Anlaß, sie zu ändern. Mehr wußte ich damals nicht. Die Ausarbeitung erfolgte jedoch insofern nicht „blind“, als ich die Aufnahme selbst besorgte und sogar ein kurzes einleitendes Gespräch mit der Vp. führte, um den erwünschten Kontakt herzustellen. Es fand keine Exploration statt. So nützlich die „blinde“ Begutachtung von Rorschach-Protokollen zu Übungszwecken sein mag, ist sie für die verantwortliche Praxis doch in der Reg