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Wenn die Tür der psychiatrischen Klinik oder Anstalt hinter einem Geistes- oder Gemütskranken ins Schloß fällt, begibt sich jedesmal ein Drama, das — im äußeren Sinne keineswegs immer dramatisch — stets reich ist an Verwicklungen und Erschütterungen im sozialen Raum um den Kranken. Der Patient selbst, der schon durch die Tatsache seines seelischen Krankseins wie durch eine Schranke von der Umwelt geschieden ist, gerät nun auch mit allen familiären, beruflichen und prestigemäßigen Konsequenzen hinter die äußere, institutionelle Schranke zwischen dem Abnormen und der Gesellschaft. Die Angehörigen haben sich entschlossen, ihn den stets etwas unheimlichen Mächten der Psychiatrie auszuliefern, der amtliche Apparat hat gespielt und in allen, die mit der Einweisung zu tun haben oder von ihr wissen, wahrscheinlich auch im Kranken selbst, schwingt eine latente Erregung des öffentlichen Bewußtseins mit, das gerade in unserem Land in den letzten Jahren durch unsachliche Publikationen in einen „antipsychiatrischen Affekt“ (Leibbrand) versetzt wurde, im tieferen Grund aber von je durch den am Irresein haftenden kollektiven Schauer irritiert ist.
Das ist alles sehr anders als bei der Unterbringung eines körperlich Kranken oder Verletzten in einem gewöhnlichen Krankenhaus, und zwar nicht nur im Falle der relativ seltenen, ganz unfreiwilligen, mit Gewalt erzwungenen Aufnahme, sondern auch dort, wo sich der psychisch Kranke freiwillig oder wenigstens ohne ausdrücklichen Protest in die Hände des Psychiaters begibt. Die Umgebung, die ihn jetzt umfängt, die geschlossene Abteilung, ist gewiß eine merkwürdige Behausung, deren Eigenart sich dem nicht gerade völlig verwirrten oder bewußtseinsgetrübten Patienten aufdrängen muß: die Hindernisse der Bewegungsfreiheit, sosehr man sie heute auch in ihrem äußeren Aussehen zu kaschieren sucht, die Macht des oft unverständlich verordnenden und verbietenden Arztes, die Anwesenheit anderer Patienten, für deren schwache Seiten und Auffälligkeiten man