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Im Sommersemester 1954 und im Wintersemester 1954/55 fanden in der psychoanalytischen Gesellschaft von Paris Kolloquien über das Thema „Kriterien für die Beendigung der psychoanalytischen Behandlung“ statt. Die zwei Hauptthemen waren dabei: die Kriterien der Beendigung und das „wie“ der Beendigung einer psychoanalytischen Behandlung. Diese Kolloquien wurden durch die Referate S. Nachts bestimmt, der auch die Diskussion leitete und schließlich abschloß. Die Beiträge der anderen Teilnehmer dieser Kolloquien blieben im allgemeinen Ergänzungen zu den Ausführungen von Nacht. Darum beschränkt sich dieser zusammenfassende Bericht über die Kolloquien auch im wesentlichen auf die Ausführungen S. Nachts.
In seinem einleitenden Referat fragt Nacht: „Wann kann man eine psychoanalytische Behandlung als beendet ansehen?“ Die einfachste Antwort wäre: wenn der Patient geheilt ist. Aber was ist eine Heilung? Ist es das Verschwinden der Symptome? „Das ist schwer zu beantworten, denn die psychoanalytische Behandlung zeigt häufig, daß das