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„Alles, was der Mensch anfaßt, ist mit Schuld behaftet, wie das Feuer mit Rauch“, heißt es im 18. Gesang der Bhagavadgita. Auch wenn wir aus unserer christlich-abendländischen Weltauffassung heraus eine solche Verall-gemeinerung, daß alles menschliche Handeln schuldhaft sei, ablehnen werden, so müssen wir doch die ungeheure Ausdehnung der Schuldproblematik schon im täglichen Leben zugeben. Während das Tier sündlos, aber auch unausweichlich seinen Trieben und Instinkten folgt, sind wir Menschen immer wieder vor die Möglichkeit und dann auch Notwendigkeit von Entscheidungen gestellt, die uns oft genug in schuldhafte Verstrickungen führen. Mit solchem Verschulden richtig umgehen zu lernen, ist eine Aufgabe, die jedem von uns gestellt ist, die aber auch vom sogenannten Gesunden manchmal nur unvollkommen gelöst werden kann. Bei dem — an inneren Konflikten meist von früher Kindheit an leidenden — Neurosepatienten ist ihre Bewältigung in der Regel grob gestört, und nicht selten liegt hier die Bedingung dafür, daß eine Neurose ertmals deutlich in Erscheinung tritt.
Für eine oberflächliche Beurteilung gilt gewöhnlich, daß der Mensch gegenüber der Schuldproblematik ja nur die „Stimme seines Gewissens“ beachten müsse, um den rechten Weg zu finden. Diese Meinung ist viel zu vereinfachend und entspricht sicher nicht den tiefenpsychologischen Erfahrungen, aber auch nicht ohne weiteres den moraltheologischen Lehren der christlichen Kirchen. Denn das Gewissen ist offensichtlich eine psychische Funktion in uns, die veränderlich und subjektiv ist, abhängig von allen Umwelts-und Erziehungseinflüssen, die von klein an auf den Einzelmenschen gewirkt haben, abhängig aber auch von seiner besonderen erblichen Anlage und schließlich auch abhängig von ethischen Selbstentscheidungen des älter und reifer gewordenen Menschen. Es ist also eine sich im Leben auch wandelnde psychische Funktion, woraus schon hervorgeht, daß es kein absoluter Wertmaßstab sein kann.
Gewissen leitet sich etymologisch vo