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Das zum 60. Geburtstag des Autors vorliegende, mit einem Geleitwort von Th. Rittler versehene Buch enthält eine
Reihe in der Literatur verstreuter Arbeiten der Jahre 1925-1953, wobei der größere Teil aus der Zeit von 1925 bis 1936 stammt.
In großer Universalität, strenger und logisch bestechender Formulierung erläutert Seelig, der vorwiegend als Kriminologe bekannt ist, vor allem in seiner Strafrechtsdogmatik den rechtsphilosophisch und erkenntnistheoretisch fundierten Standpunkt eines Schuldstrafrechtes. In einer Reihe von Abhandlungen, durch die teilweise in der Sammlung sich in Variationen wiederholenden Grundgedanken, gibt das Werk vor allem dem Strafrechtler wichtige Aufschlüsse für die Bewertung der Schuld als Rechtsunwert im Strafverfahren. Es ist das Anliegen des Verfassers über die allgemeine Psychologie hinaus auch die Erkenntnisse der Tiefenpsychologie dem Juristen zugänglich zu machen, wiewohl sie keineswegs ganz übernommen werden, vor allem aber der Psychoanalyse mit gewissen Vorbehalten begegnet wird.
Neben der Erweiterung der Strafrechtslehre Aolf Merkels (Persönlichkeit und Verantwortung) ist die Auseinandersetzung mit Mezger, der für das deutsche Strafrecht in seiner Adäquanztheorie (ursprünglich Graf Gleispach) Bedeutung erlangt hat, bemerkenswert und insbesondere für den Psychiater oder den sachverständigen Psychologen von wesentlicher Bedeutung.
Auf die Einzelheiten der umfangreichen und nach vielen Seiten erörterten Unterscheidung in Aktualschuld und Dispositionsschuld kann hier nur verwiesen werden. Die Zweigleisigkeit der Differenzierung zwischen Schuld und Tätergefährlichkeit hat in den Arbeiten über das Strafmaß seinen Extrakt gefunden und bedürfte des eingehenden Studiums durch alle psychiatrischen Sachverständigen, um die so häufigen, für den Juristen nutzlosen Erörterungen vieler Fachgutachten zu vermeiden. Begrüßenswert wäre es, wenn gerade durch das Studium dieser Arbeiten die in der Aneinanderreihung von deskriptiven Einzelheiten sich e