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Der I. Band von Rüstows „Ortsbestimmung der Gegenwart“ ist in Jahrgang V Heft 12 Seite 193 ff. () dieser Zeitschrift durch W. Wilhelm besprochen worden, so daß wir die Bekanntschaft der Leser mit den allgemeinen Zügen von Rüstows „Überlagerungstheorie“ voraussetzen dürfen. Die Wirklichkeitsverzeichnungen und -Verzerrungen, die Rüstow in der Exposition seiner Theorie unterlaufen, sind nach meiner Ansicht
größtenteils darauf zurückzuführen, daß der Verfasser sich allzu vorbehaltlos den Thesen einer bestimmten völkerkundlichen Schule (der sog. „Wiener Schule“ von Schmidt und Koppers) angeschlossen hatte. Wir haben erstens nicht den mindesten Beweis dafür, daß Herrschaftsgebilde nur durch „Überlagerung“ entstanden sind oder entstehen können; und zweitens haben wir positive Beweise dagegen, daß Überlagerung notwendig das Strukturgebilde einer Gewaltherrschaft mit dem psychologischen Wechselspiel von Sadismus auf der überlegenen, Masochismus auf der unterlegenen Seite zutage fördern müsse.
Im II. Bande bewegt sich Rüstow insofern auf festerem Boden, als er hier nicht mehr mit völkerkundlichem Material zu tun hat, dessen Handhabung durch Nicht-Ethnologen ja stets Gefahren mit sich bringt, sondern mit dem Material historisch übersehbarer Zeiträume. Der „Weg der Freiheit“ wird verfolgt von den Griechen bis zur Epoche der Romantik und Restauration im 19. Jahrhundert. Man liest diese Darstellung mit dem größten geistigen Genuß. Sie ist mit Energie und Scharfsinn durchgeführt und enthält seitenweise eine Fülle feinster kultursoziologischer Beobachtungen und Durchblicke. Hervorgehoben seien die Ausführungen über das Nachwirken der Antike im Christentum (Seite 228 ff., 236 ff., 390, 614 ff., 619), die ebenso knappe wie glänzende Charakteristik Dantes (Seite 240 f.), die Ausführungen über das Barock (Seite 318), über die Konvergenz zwischen hellenischen Poleis und italienischen Renaissance-Städten (Seite 252 ff.), ferner die treffende Zeichnung der apokalyptischen vorreformatoris